Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzmaßnahmen
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung verlangt, Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds zu vermeiden und unvermeidliche Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.
Wir erarbeiten für Sie landschaftspflegerische Begleitpläne, Rekultivierungspläne und Grünordnungspläne. Die darin enthaltenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind ökonomisch und ökologisch effizient, passen zu den Standortbedingungen und stehen in einem sinnvollen räumlichen Zusammenhang zum Umfeld. So erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben und sichern den Erfolg Ihres Projektes.