Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzmaßnahmen

Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung verlangt, Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds zu vermeiden und unver­meidliche Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.
 

Wir erarbeiten für Sie landschaftspflegerische Begleitpläne, Rekultivierungspläne und Grünordnungspläne. Die darin enthaltenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind ökonomisch und ökologisch effizient, passen zu den Standort­bedingungen und stehen in einem sinnvollen räumlichen Zusammenhang zum Umfeld. So erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben und sichern den Erfolg Ihres Projektes.

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